8 Mio. Euro unbürokratische Coronahilfen für den Kreis Warendorf
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Ausschuss ist damit einer Initiative der Landesregierung gefolgt. Dazu erklären die CDU-Landtagsageordneten Daniel Hagemeier und Markus Höner:
„Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Auch heute wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreisen aus. Deshalb freut es mich, dass die Kommunen gänzlich unbürokratisch ohne Antrag zusätzliche Mittel zur Entlastung erhalten, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Grundlage der Berechnung ist schlicht die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt. Auch die Kommunen im Kreis Warendorf profitieren von dieser Unterstützung des Landes. Konkret fließen Mittel in Höhe von 7.965.590,76 Euro. Damit sollen die direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise in unserer Heimat abgefedert werden.“
Kommune | Betrag |
Ahlen | 1.153.323,20 € |
Beckum | 807.830,10 € |
Beelen | 300.000,00 € |
Drensteinfurt | 342.278,80 € |
Ennigerloh | 430.671,87 € |
Everswinkel | 300.000,00 € |
Oelde | 641.229,80 € |
Ostbevern | 300.000,00 € |
Sassenberg | 313.741,69 € |
Sendenhorst | 300.000,00 € |
Telgte | 437.469,67 € |
Wadersloh | 300.000,00 € |
Warendorf | 812.847,00 € |
Kreis Warendorf | 1.526.219,23 € |
7.965.590,76 € |
Hintergrund:
Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.