Weniger Bürokratie bei Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen liefern für Ihre Besitzerinnen und Besitzer zuverlässig, unabhängig und nachhaltig Strom vom eigenen Dach auch in unserer Region. Gerade viele Eigenheimbesitzer in unserer ländlichen Region haben eine solche Anlage in den letzten Jahren installiert.Vor dem Hintergrund der allgemein steigenden Preise für Energie und Strom leisten Photovoltaikanlagen daher einen immer wichtiger werdenden Beitrag bei der öffentlichen und besonders privaten Energieversorgung.

 

 

Der uneinheitliche steuerrechtliche Umgang stellt jedoch für viele Interessierte eine Herausforderung oder sogar ein Hemmnis dar. Zwar werden Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt-Peak (kWp) von der Ertragsteuer befreit, hinsichtlich der Umsatzsteuer gelten jedoch keine Vereinfachungsregelungen“, bemerkt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Markus Höner.

„Wir brauchen Steuervereinfachungen für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Damit setzen wir nicht nur ein ungenutztes Potential für eine nachhaltigere Energieversorgung frei, sondern erreichen auch eine wesentliche Entbürokratisierungsbemühung bei der tagtäglichen Arbeit der Finanzämter,“ so MdL Markus Höner.

Der Beckumer Christdemokrat freut sich über die heutige Entscheidung des Landtags auf Antrag der CDU-geführten Zukunftskoalition, dass sich die Landesregierung beim Bund für eine gesetzliche Ertragssteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp einsetzen wird. Angestrebt werden soll zudem eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.