Markus Höner

Verpackungssteuer in der Automatenbranche: Bürokratie ohne echte Lenkungswirkung?

Die Einführung kommunaler Verpackungssteuern sorgt weiterhin für Diskussionen. In einem Fachgespräch bei der K+H Automatendienst GmbH in Beckum tauschten sich der CDU-Landtagsabgeordnete Markus Höner, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion NRW für Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Forsten und ländliche Räume, sowie Vertreter aus Wirtschaft und Interessenverbänden über die spezifischen Auswirkungen dieser Steuer auf Verkaufsautomaten aus.

Teilnehmer des Informationsgespräches waren neben Markus Höner, Bernd Eßer Vizepräsident der IHK Nord Westfalen, Jürgen Kössler von SAF Tepasse sowie Wolfgang und René Kröll von der K+H Automatendienst GmbH. Dr. Aris Kaschefi, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. (BDV), war per Video zugeschaltet.

Im Mittelpunkt stand die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen, die seit dem 1. Januar 2022 eine Abgabe auf Einwegverpackungen erhebt. Diese kommunale Steuer betrifft unter anderem Einwegbecher, -geschirr und -besteck, unabhängig davon, ob sie aus Kunststoff oder Papier bestehen. Weitere Städte, darunter Münster, prüfen derzeit eine Einführung.

Kritik an der Steuer: Fehlende Differenzierung für Verkaufsautomaten

Besonders problematisch sei die fehlende Differenzierung bei Verkaufsautomaten, die meist in geschlossenen Räumen, beispielsweise in Betrieben, stehen und keinen Beitrag zur öffentlichen Vermüllung leisten. „Den Automatenbetreibern werden durch die Steuer zusätzliche Kosten aufgebürdet, obwohl ihre Verpackungen nicht im Stadtbild landen. Diese fehlende Berücksichtigung führt zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die Branche“, erklärten die Teilnehmer. Zudem werde die Steuer letztlich auf die Endverbraucher umgelegt, was insbesondere bei betrieblichen Automaten für Mitarbeiterversorgung zu erheblichen Mehrkosten führt.Ein Beispiel des Bundesverbandes der Deutschen Automatenwirtschaft verdeutlicht die Auswirkungen: „Der durchschnittliche Preis für ein Heißgetränk aus einem Automaten liegt derzeit bei etwa 60 Cent. Mit der Einführung einer Verpackungssteuer würde der Preis jedoch auf bis zu 1,20 Euro steigen – eine Verdopplung, die im sensiblen Markt der Betriebsverpflegung sozial nicht vertretbar ist“, erklärte Dr. Aris Kaschefi. Nach Erfahrungen der Branche stoßen selbst geringe Preisaufschläge auf Widerstand, weshalb eine solche Maßnahme die Existenz vieler Automatenbetreiber gefährden könnte.

IHK-Vizepräsident Bernd Eßer lehnt die kommunale Verpackungssteuer grundlegend ab, nicht nur für die Automatenwirtschaft: „Die Politik redet andauernd von Bürokratieabbau. Wenn es damit ernst gemeint ist, die Wirtschaft zu entlasten, verbieten sich zusätzliche bürokratische und damit einhergehende finanzielle Belastungen. Die Bürokratiebelastung steht auf der Liste, was sich in Deutschland ändern muss, bei den Unternehmen ganz oben.“

Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsverzerrung

Neben den finanziellen Belastungen für die Unternehmen sorgt die Verpackungssteuer auch für bürokratischen Mehraufwand. Die Stadt Tübingen musste zwei zusätzliche Verwaltungsstellen einrichten, um die Steuer zu organisieren. Gleichzeitig entstehen Wettbewerbsverzerrungen, da einige Städte die Steuer erheben, während Nachbarkommunen darauf verzichten. Besonders problematisch sei die unterschiedliche Handhabung für Verkaufsautomatenbetreiber, die oft überregional tätig sind und nun mit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert werden.

Automatenbranche fordert Ausnahmeregelung

Die Vertreter der Automatenwirtschaft machten deutlich, dass der Vending-Sektor strukturell anders aufgestellt ist. Verkaufsautomaten stehen in Büros, Produktionsstätten und Bildungseinrichtungen, wo die Verpackungen in geschlossenen Kreisläufen entsorgt werden. Eine Verpackungssteuer für diese Standorte sei daher nicht zielführend. „Die Steuer trifft die falschen Akteure. Sie führt nicht zu weniger Müll auf öffentlichen Straßen, sondern verteuert lediglich die betriebliche Versorgung von Mitarbeitern mit Kaffee und Snacks“, so Wolfgang Kröll. Sein Unternehmen, die K+H Automatendienst GmbH, beschäftigt 56 Mitarbeiter – eine zusätzliche steuerliche Belastung könnte existenzbedrohend sein.

Mehrweg als Alternative?

Die Diskussionsteilnehmer stellten zudem infrage, ob ein flächendeckendes Mehrwegsystem für Verkaufsautomaten praktikabel ist. „Mehrwegbecher müssen gereinigt werden – das bedeutet einen enormen Wasserverbrauch. Es gibt bisher keine belastbaren Studien, die nachweisen, dass Mehrwegsysteme tatsächlich ressourcenschonender sind“, merkte Bernd Eßer an. Zudem seien Mehrwegverpackungen bei Automaten nur schwer umsetzbar, da die Rückgabe und Reinigung nicht durch den Betreiber organisiert werden kann. Offene Fragen bestehen auch hinsichtlich der Einhaltung von Hygienestandards, insbesondere bei der Reinigung und Lagerung von Mehrwegbechern, sowie der Verantwortung für die Rücknahme und Kontrolle der Behälter.

Forderung nach bundeseinheitlicher Regelung

Die Teilnehmer forderten eine klare und einheitliche gesetzliche Regelung anstelle eines Flickenteppichs kommunaler Vorschriften. Anstatt einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen wie Verpackungssteuern, Pfandsysteme und Mehrwegvorgaben wird eine durchdachte Strategie benötigt, die auch die Besonderheiten der Automatenbranche berücksichtigt.

Mit Blick auf die EU-Gesetzgebung wurde darauf hingewiesen, dass ab 2026 neue Vorschriften für Mehrwegverpackungen gelten. Es besteht die Gefahr einer doppelten Belastung für Unternehmen, wenn nationale und europäische Vorgaben nicht aufeinander abgestimmt werden.

Belastung für Wirtschaft vermeiden

Markus Höner machte deutlich, dass zusätzliche Steuern und Bürokratie nicht die Lösung sein können. „Es ist wichtig, Müll zu vermeiden – aber mit Maßnahmen, die praktikabel sind und auch für Unternehmen umsetzbar bleiben“, betonte er und versprach, das Thema mit nach Düsseldorf zu nehmen.