Antragsfrist für Förderprogramm "ZukunftBrauchtum" bis 30.11.22 verlängert

Brauchtumsvereine können weitere Anträge stellen

Das beliebte Förderprogramm  „ZukunftBrauchtum“, von dem bereits viele Brauchtumsvereine aus Wadersloh, Beckum, Ahlen, Drensteinfurt, Sendenhorst und Everswinkel profitiert haben, wird um zwei Monate verlängert.

Das hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, jetzt mitgeteilt.

 

 

Brauchtumsvereine, die für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Mai 2022 geplante Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt haben, können demnach noch bis einschließlich 30. November 2022 einen Antrag stellen. Über die Förderung wird die Deckung von Kosten unterstützt, die den Vereinen durch die Absage entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vereine vor dem 1. Januar 2022 vertragliche Bindungen eingegangen sind.

„Ich freue mich, dass aus dem Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ bisher rund 230 Vereine eine finanzielle Unterstützung mit einem Gesamtvolumen von rund 830.000 Euro erhalten haben. Durchschnittlich wurden pro Verein rund 3.600 Euro ausgezahlt. Eine Antragstellung erfolgt übrigens ausschließlich online unter: www.zukunft-brauchtum.nrw“, erklärt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Markus Höner aus Beckum.

 

Hintergrund:

Das Sonderprogramm „ZukunftBrauchtum“ ergänzt das zentrale Programm der Bundesregierung, den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“, das ebenfalls für die Antragstellung durch Brauchtumsvereine geöffnet ist. Aufgrund der deutlich umfangreicheren Antragstellung nimmt die Bearbeitung der Anträge beim Bundesprogramm insgesamt mehr Zeit in Anspruch. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Eingangsdatum. Durch die längeren Bearbeitungszeiten besteht die Gefahr, dass Vereine nicht mehr rechtzeitig einen Bescheid vom Bund erhalten, um beim ergänzenden Landesförderprogramm „ZukunftBrauchtum“ einen Antrag auf Förderung der vom Bund nicht erstatteten Ausgaben stellen zu können. Die Verlängerung der ursprünglich gesetzten Antragsfrist für das landeseigene Programm „ZukunftBrauchtum“ um noch einmal zwei Monate trägt diesem Umstand nun Rechnung.